Allgemeine Geschäftsbedingungen für burini Team offsites
(Good Visuals Only UG (haftungsbeschränkt))
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der
Good Visuals Only UG (haftungsbeschränkt)
Karl-Scharfenbergstr. 55-57
38229 Salzgitter
Telefon: (+49) 176 34671583
Burini-retreats.com
(im Folgenden „Reiseveranstalter“ genannt) zustande kommenden Reisevertrages.
- Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunde
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Kunden zustande.
- Bezahlung
Unmittelbar nach der Buchung wird eine Anzahlung von 25% des Gesamtreisepreises durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen fällig.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.
Der Restbetrag wird 4 Wochen vor dem ersten Tag der Reise in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen fällig.
Es liegt im Ermessen des Reiseveranstalters die Reise nicht durchzuführen, wenn die Zahlung nicht vollständig oder fristgerecht erhalten wurde. Zusätzliche Absprachen können jedoch getroffen werden. Alle Preise verstehen sich zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer.
- Stornierung / Rücktritt vom Vertrag
Im Falle eine Stornierung wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
Bei einer Stornierung mehr als 8 Wochen vor der Veranstaltung, werden 20% des Gesamtbetrages (abzgl. geleisteter Anzahlung) berechnet.
Bei einer Stornierung zwischen 4-8 Wochen vor der Veranstaltung, werden 50% des Gesamtbetrags berechnet.
Bei einer Stornierung weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung wird der Gesamtbetrag berechnet.
Die vom Kunden bei Auftragserteilung angegebene Teilnehmerzahl ist für beide Parteien verbindlich. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl wird im Einzelfall geprüft und ist bei ausreichender Verfügbarkeit gegen Aufpreis möglich. Der Aufpreis ergibt sich aus dem Gesamtpreis geteilt durch die Teilnehmeranzahl und einen Aufschlag auf den resultierenden Teilnehmerpreis von:
- 10% bei mehr als 8 Wochen vor dem Event
- 20% 4 – 8 Wochen vor dem Event
- 30% 1 – 4 Wochen vor dem Event
- 35% bei weniger als einer Woche vor dem Event
Bei weniger Teilnehmern ändert sich der Gesamtpreis nicht. Im Falle einer Stornierung muss der fällige Gesamtbetrag zum Stornierungskostensatz am Tag des Eintreffens der Stornierung gezahlt werden.
3.1 Rücktritt im Falle höherer Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (Brand, Überschwemmung, extreme Witterung) oder anderer, nicht durch den Reiseveranstalter verursachter Gründe, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, zusteht. Lediglich nicht-optimale Witterung unterliegt jedoch nicht der Grundlage der höheren Gewalt und ist somit kein Stornierungsgrund.
Liegt der Grund allerdings im Einflussbereich des Kunden, so behalten wir uns vor, Ersatz der entstandenen Aufwendungen oder Schadensersatz zu verlangen.
- Leistungen
4.1 Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
4.2 Leistungsänderung
Leistungsänderungen oder Änderungen im Ablauf der Veranstaltung sind seitens des Reiseveranstalters nur zulässig, sofern diese den Ablauf der Veranstaltung verbessern und nicht mehr als 10% zusätzliche Kosten für den Kunden bedeuten.
Alle Änderungen darüber hinaus bedürfen beiderseitiges Einverständnis.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
- Haftung
5.1 Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen die von Fremddienstleistern erbracht werden), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. In diesem Fall wird die Haftung mit dem Anbieter der Fremdleistung geklärt.
Bei Sach- oder Personenschäden die durch den Kunden am Eigentum Dritter verursacht werden, haftet der Verursacher, nicht aber der Reiseveranstalter.
Der Kunde haftet für alle Beschädigungen oder Verluste, die durch ihm zugehörige Personen verursacht wurden uneingeschränkt. Außer der Schaden liegt in der Verantwortung des Reiseveranstalters.
5.2 Haftung bei Nichterbringung von Leistungen
Der Reiseveranstalter haftet für nicht erbrachte, aber vorher vereinbarte Leistungen gemäß dem Angebot in der Höhe des berechneten Betrages für die jeweilige Leistung. Ist kein Betrag für die Leistung festgelegt, wird im Hinblick auf die Folgen der nicht-Erbringbarkeit der Leistung eine individuelle Entschädigung zwischen den Vertragspartnern vereinbart. Grundlage ist, dass der Kunde unverzüglich bei Absehbarkeit der Nichterbringung oder kurz darauf den Reiseveranstalter darauf aufmerksam gemacht hat. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
Ist die nicht erbrachte Leistung eine Fremdleistung, so ist die Haftung des Reiseveranstalters ausgeschlossen gemäß Punkt 5.1.
5.3 Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
- Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Gerichtsstand ist Salzgitter.
- Verjährung
Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651d bis f BGB verjähren in einem Jahr.
- Anfertigung von Foto- und Videomaterial
Der Kunde gestattet dem Reiseveranstalter die Anfertigung von Video- und Fotoaufnahmen während des Retreats.
Die Teilnehmer erhalten vor der Veranstaltung eine separate Einverständniserklärung.
Der Reiseveranstalter darf die entstandenen Materialien zu Marketing-Zwecken verbreiten.
Dabei hat der Kunde das Recht, die Aufnahmen vor der Veröffentlichung zu überprüfen.
Der Reiseveranstalter darf nicht, außer wenn anders vereinbart, inhaltliche Details der Veranstaltung veröffentlichen.
- Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen unverändert Gültigkeit.
Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind unzulässig.
Diese AGB gelten auch ohne Unterschrift als gelesen und akzeptiert.